FADED Filmproduktion e.U. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und der FADED Filmproduktion e.U. (samt allen unter dem Namen „FADED" oder „FADED Filmproduktion" auftretenden und von FADED Filmproduktion e.U. beauftragten Personen sowie allfälligen Rechtsnachfolgern), im Weiteren als „FADED" bezeichnet, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Geltungsbereich, B2B-Ausrichtung und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Geschäfte zwischen FADED und Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder sonst unternehmerisch handelnde Organisationen sind. FADED bietet auf Grundlage dieser AGB keine Leistungen an Verbraucher an.

1.2 Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, den Vertrag im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit abzuschließen. Sollte ein Auftraggeber ausnahmsweise nicht als Unternehmer handeln, sind diese AGB für diesen Auftrag nicht bestimmt; zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall unberührt.


1.3 Diese AGB gelten für Filmproduktionen, Fotoproduktionen, Videoproduktionen, Postproduktion, Schnitt, Color Grading, Tonbearbeitung, Motion Design, Konzepte, Kreativleistungen, Strategie-, Beratungs-, Social-Media-, Kampagnen-, Werbe- und sonstige Agenturleistungen von FADED.


1.4 Grundlage jedes Auftrags sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, ein schriftliches Briefing, eine Leistungsbeschreibung, ein Produktionsauftrag oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung. Bei Widersprüchen gehen individuelle schriftliche Vereinbarungen diesen AGB vor.


1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn FADED ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn FADED sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkennt.


1.6 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden für laufende Rahmen- oder Dauerschuldverhältnisse wirksam, wenn FADED den Auftraggeber über die geänderte Fassung informiert, auf die Bedeutung des Schweigens besonders hinweist und der Auftraggeber nicht binnen 14 Kalendertagen schriftlich widerspricht. Für bereits abgeschlossene Einzelaufträge gelten Änderungen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.


1.7 Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB umfasst auch E-Mail, soweit nicht gesetzlich oder im Einzelfall eine strengere Form erforderlich ist.

  1. Vertragsabschluss, Angebote und Kostenschätzungen

2.1 Angebote von FADED sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Projektbezogene Angebote gelten für 14 Kalendertage ab Angebotsdatum, sofern im Angebot keine andere Bindungsfrist angegeben ist.

2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, Unterzeichnung, schriftliche Auftragsbestätigung, Bestellung des Auftraggebers und Annahme durch FADED oder durch erkennbares Tätigwerden von FADED auf Wunsch des Auftraggebers zustande.

2.3 Mündliche Beauftragungen und kurzfristige Produktionsfreigaben werden verbindlich, wenn FADED sie schriftlich bestätigt oder auf Wunsch des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnt. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nach dem vereinbarten Angebot oder, falls ein solches fehlt, nach angemessenem Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen von FADED.

2.4 Kostenvoranschläge und Kalkulationen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationen. Änderungen des Briefings, zusätzliche Wünsche, unvollständige Informationen, unvorhersehbare Produktionsbedingungen, Mehraufwand oder nicht von FADED zu vertretende Umstände können Mehrkosten auslösen.

2.5 Zeichnet sich eine Überschreitung der kalkulierten Auftragssumme ab, informiert FADED den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe des voraussichtlichen Mehraufwands. Die Fortführung der betroffenen Leistungen erfolgt erst nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zur angepassten Kalkulation. Bis zur Klärung darf FADED die betroffenen Leistungen pausieren; daraus entstehende Terminverschiebungen gehen nicht zu Lasten von FADED. Geringfügige produktionsbedingte Abweichungen von bis zu fünf Prozent gelten bei gleichbleibendem Leistungsumfang als genehmigt.

2.6 Besprechungsprotokolle, Produktionsnotizen, E-Mail-Zusammenfassungen und schriftliche Statusupdates von FADED gelten als richtig und verbindlich, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei Werktagen schriftlich widerspricht.

  1. Leistungsumfang und Abgrenzung

3.1 FADED schuldet ausschließlich jene Leistungen und Deliverables, die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich beschrieben sind. Nicht ausdrücklich angeführte Leistungen sind nicht Bestandteil der Auftragssumme.

3.2 Zum Leistungsumfang können insbesondere Konzeption, Beratung, Strategie, Treatment, Pre-Production, Produktionsplanung, Dreh, Fotografie, Regie, Kamera, Licht, Ton, Schnitt, Postproduktion, Color Grading, Sound Design, Grafik, Motion Design, Social-Media-Content, Kampagnenkonzeption, laufende Agenturbetreuung und Projektmanagement gehören.

3.3 FADED schuldet bei Kreativ-, Kommunikations-, Social-Media-, Kampagnen- und Agenturleistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Platzierung, keine bestimmte Anzahl an Leads, Conversions, Verkäufen oder Plattformfreigaben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.4 Kreative, künstlerische und gestalterische Entscheidungen erfolgen im Rahmen des vereinbarten Briefings, des Konzepts und der fachlichen Einschätzung von FADED. Subjektive Geschmacksfragen begründen keinen Mangel, solange die Leistung dem vereinbarten Briefing und den vereinbarten Spezifikationen entspricht.

3.5 Rohmaterial, Projektdateien, offene Schnitt-, Grafik-, Audio-, Animations-, Layout- oder Quelldateien, Presets, Arbeitsdateien, interne Kalkulationen, Treatments, Moodboards, Skripte und sonstige interne Produktionsunterlagen werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wurde.

3.6 Die Übergabe von finalen Dateien erfolgt in branchenüblichen Formaten oder in den im Angebot vereinbarten Formaten. Bestimmte technische Normen, Sendestandards, Codec-Vorgaben, Untertitel-, Barrierefreiheits-, Archiv- oder Mastering-Anforderungen sind nur geschuldet, wenn sie vor Projektbeginn schriftlich vereinbart wurden.

3.7 Werden im Rahmen des Auftrags Inhalte mit Hilfe generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder bearbeitet, weist FADED den Auftraggeber darauf hin. Die Erfüllung allfälliger Kennzeichnungspflichten gegenüber Endnutzern und Behörden nach der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (insbesondere Art. 50 KI-VO) sowie sonstigen anwendbaren Vorschriften obliegt dem Auftraggeber. Eine Verwendung der gelieferten Werke zum Training von KI- oder Machine-Learning-Modellen ist ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten, kostenpflichtigen schriftlichen Lizenzvereinbarung.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt FADED alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Produkte, Markenmaterialien, Zugangsdaten, Freigaben, Locations, Drehgenehmigungen, Timings und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Aussagen, Claims, Logos, Marken, Texte, Bilder, Videos, Audios, Musik, Produkte, Designs, Locations, Personenfreigaben und sonstigen Materialien verantwortlich.

4.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Mehrkosten, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen; FADED ist berechtigt, den Mehraufwand gesondert zu verrechnen.

4.4 Der Auftraggeber prüft alle von FADED vorgelegten Leistungen, Konzepte, Texte, Designs, Schnitte, Bilder, Videos, Kampagnen, Postings und sonstigen Maßnahmen insbesondere auf sachliche Richtigkeit, Unternehmensvorgaben, Produkthaftungs-, Branchen-, Kennzeichen-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Werbe- und sonstige rechtliche Anforderungen.

4.5 FADED führt keine rechtliche Prüfung durch, sofern diese nicht gesondert schriftlich beauftragt wird. Eine externe rechtliche Prüfung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers veranlasst; die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber.

4.6 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Personen, die in Produktionen auftreten oder deren Bild, Stimme, Name, Rolle, Funktion oder sonstige personenbezogene Daten verwendet werden, entsprechend informiert sind und die erforderlichen Einwilligungen, Releases oder sonstigen Rechtsgrundlagen vorliegen, soweit dies nicht ausdrücklich von FADED übernommen wurde.

4.7 Bei Drehs an vom Auftraggeber benannten oder bereitgestellten Locations garantiert der Auftraggeber, dass die erforderlichen Dreh-, Hausrechts-, Aufenthalts- und sonstigen Genehmigungen vorliegen oder rechtzeitig eingeholt werden können. Bei Drohnenaufnahmen bestätigt der Auftraggeber, dass die jeweilige Location nach den geltenden luftfahrtrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Verordnung (EU) 2019/947 sowie Vorgaben der Austro Control) drohnenrechtlich zulässig ist. FADED holt erforderliche Bewilligungen nur nach gesonderter Beauftragung ein; die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber.

  1. Preise, Honorare, Fremdkosten und Spesen

5.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro, rein netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ab dem Geschäftssitz von FADED.

5.2 Nicht in der Auftragssumme enthalten sind Leistungen und Kosten, die nicht ausdrücklich im Angebot angeführt sind, insbesondere Zukauf von Musik-, Bild-, Stock-, Font-, Software-, Sprecher-, Model-, Talent-, Location-, Set-, Requisiten-, Drohnen-, Genehmigungs-, Versicherungs-, Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung, Botendienste, Versand, Datenträger, Druck, bezahlte Medienbudgets, Plattformkosten, Lizenzen, Rechtsprüfungen und sonstige Drittleistungen.

5.3 Auslagen, Fremdkosten und Kosten Dritter, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, sind vom Auftraggeber zu ersetzen. FADED darf hierfür angemessene Vorschüsse verlangen oder die Beauftragung von der vorherigen Zahlung durch den Auftraggeber abhängig machen.

5.4 Fahrten außerhalb der Stadtgrenzen Wiens, Reisetätigkeiten und Transportleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand, vereinbarten Sätzen oder dem jeweils geltenden amtlichen Kilometergeld verrechnet, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.

5.5 Ein kalkulierter Drehtag umfasst, sofern nicht anders vereinbart, maximal 10 Arbeitsstunden inklusive üblicher Pausen, aber exklusive längerer An- und Abreisezeiten. Überstunden, Nachtarbeit, Wochenend- oder Feiertagsarbeit, zusätzliche Aufbautage, Location Scouts oder sonstiger Mehraufwand werden gesondert verrechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

5.6 Wetterbedingte Verschiebungen, unvorhersehbare Location-, Genehmigungs-, Sicherheits-, Technik-, Personen- oder Lieferprobleme sowie sonstige Umstände, die nicht von FADED zu vertreten sind, sind in der kalkulierten Auftragssumme nicht enthalten. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

  1. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Aufrechnung

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind mindestens 50 Prozent der Auftragssumme bei Auftragserteilung und der Restbetrag zuzüglich der während des Projekts angefallenen Kosten bei Abnahme, Fertigstellung oder Bereitstellung der finalen Leistung fällig. Bei größeren oder mehrstufigen Produktionen ist FADED berechtigt, eine abweichende Zahlungsstaffel (etwa 40/40/20 oder 30/30/30/10) sowie projektbezogene Meilensteinzahlungen vorzusehen; die konkrete Zahlungsstaffel ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

6.2 Rechnungen von FADED sind binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

6.3 Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Unternehmern die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmensbezogene Geschäfte gemäß § 456 UGB sowie die gesetzliche Betreibungskostenpauschale gemäß § 458 UGB als vereinbart. Weitergehende zweckentsprechende Betreibungs-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten bleiben vorbehalten.

6.4 Kommt der Auftraggeber mit Teilzahlungen, Vorschüssen, Fremdkosten, Media-Budgets oder sonstigen fälligen Zahlungen in Verzug, ist FADED berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen, die Auslieferung zurückzuhalten, gebuchte Leistungen nicht weiterzuführen und neue Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang aufzunehmen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

6.5 Nutzungsrechte, Eigentumsrechte an körperlichen Werken und sonstige Rechte gehen, soweit übertragbar und vereinbart, erst nach vollständiger Zahlung aller den Auftrag betreffenden Forderungen auf den Auftraggeber über. Vor vollständiger Zahlung ist jede Nutzung nur widerruflich und ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung von FADED zulässig.

6.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen, von FADED anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

6.7 FADED ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse die Erfüllung der vertraglichen Pflichten gefährdet. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten und verbindlich gebuchte Drittleistungen sind in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.

  1. Präsentationen, Pitches, Konzepte und Unterlagen

7.1 Wird FADED nach einer Präsentation, einem Pitch, einem Erstkonzept oder einer Angebotsphase nicht beauftragt, verbleiben sämtliche Leistungen, Ideen, Konzepte, Treatments, Visuals, Storylines, Moodboards, Kalkulationen, Präsentationen, Entwürfe und sonstige Unterlagen bei FADED.

7.2 Der Auftraggeber darf solche Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von FADED weder nutzen, bearbeiten, veröffentlichen, vervielfältigen, weitergeben, intern oder extern umsetzen noch durch Dritte umsetzen lassen.

7.3 Überlassene Präsentationsunterlagen sind auf Verlangen von FADED zurückzugeben; digitale Kopien sind zu löschen, soweit dem keine zwingenden Dokumentationspflichten entgegenstehen.

7.4 Soweit Ideen, Konzepte oder Entwürfe nicht exklusiv für den Auftraggeber beauftragt und bezahlt wurden, ist FADED berechtigt, nicht beauftragte oder nicht realisierte Ideen, Konzepte und Gestaltungsansätze anderweitig zu verwenden, sofern dadurch keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers verletzt werden.

7.5 Eine Pitch- oder Präsentationsvergütung berechtigt nur zur Teilnahme an der Präsentation und zur Prüfung der Unterlagen, nicht aber zur Nutzung, Umsetzung oder Rechteübertragung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  1. Freigaben, Abnahme und Änderungswünsche

8.1 Der Auftraggeber prüft von FADED vorgelegte Entwürfe, Konzepte, Schnittfassungen, Fotos, Designs, Texte, Postings, Kampagnen, Timings und sonstige Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Werktagen ab Vorlage, sofern keine andere Frist vereinbart ist.

8.2 Freigaben, Korrekturwünsche und Beanstandungen sind schriftlich, klar, konsolidiert und nachvollziehbar zu übermitteln. Nicht rechtzeitig beanstandete Leistungen gelten nach Ablauf der Prüffrist als freigegeben, wenn FADED den Auftraggeber bei Vorlage auf diese Folge hingewiesen hat.

8.3 Werden Leistungen in Meetings, Telefonaten, Videocalls oder sonstigen Abstimmungen besprochen, erfolgt die weitere Bearbeitung auf Grundlage der von FADED erstellten Zusammenfassung oder des Besprechungsprotokolls, sofern der Auftraggeber nicht binnen zwei Werktagen schriftlich widerspricht.

8.4 Soweit im Angebot keine andere Regelung getroffen wurde, ist eine angemessene Korrekturschleife innerhalb des vereinbarten Briefings inkludiert. Weitere Korrekturen, neue Briefingrichtungen, Änderungen nach Freigabe, neue Schnittfassungen, Formatadaptionen, zusätzliche Sprach-, Längen-, Plattform- oder Motivvarianten und sonstige Mehrleistungen werden nach Aufwand verrechnet.

8.5 Änderungswünsche, die den vereinbarten Leistungsumfang, das Briefing, die bereits freigegebene Richtung oder die technische Spezifikation überschreiten, gelten als Zusatzauftrag. FADED ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand und etwaige Terminverschiebungen gesondert zu verrechnen.

8.6 FADED ist nicht verpflichtet, Änderungen umzusetzen, die technisch, rechtlich, organisatorisch, budgetär oder qualitativ nicht zumutbar sind oder den fachlichen Standards von FADED widersprechen.

  1. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Rechte Dritter

9.1 Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Schutzrechte an von FADED oder von beauftragten Dritten geschaffenen Leistungen verbleiben bei den jeweiligen Urhebern, Leistungsschutzberechtigten oder Rechteinhabern. FADED räumt dem Auftraggeber nur jene Nutzungsrechte ein, über die FADED verfügen kann und die im jeweiligen Auftrag ausdrücklich vereinbart sind.

9.2 Art, Umfang, Dauer, Gebiet, Medien, Plattformen, Bearbeitungsrechte, Exklusivität, Unterlizenzierung und Übertragbarkeit der Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, einer Nutzungsrechtevereinbarung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

9.3 Soweit keine detaillierte Rechtevereinbarung getroffen wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den final abgenommenen Leistungen für die eigene Unternehmens-, Marken- und Produktkommunikation des Auftraggebers, und zwar zeitlich begrenzt auf zwei Jahre ab Abnahme, territorial begrenzt auf das Gebiet der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (DACH) sowie sachlich beschränkt auf die eigenen digitalen Kanäle des Auftraggebers (eigene Website, eigene Social-Media-Profile, eigene Präsentationen, eigene digitale Unternehmensauftritte und unternehmensinterne Kommunikation). Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Paid Media, TV, Kino, Out-of-Home, DOOH, Print, Weitergabe an Dritte, Nutzung durch verbundene Unternehmen, Bearbeitung, Weiterverkauf, KI-Training oder die Verlängerung über die zweijährige Laufzeit hinaus, ist davon nicht umfasst und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gegen zusätzliches Honorar.

9.4 Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung aller den jeweiligen Auftrag betreffenden Forderungen eingeräumt. Bis dahin verbleiben sämtliche Nutzungs-, Verwertungs- und sonstigen Rechte bei FADED bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

9.5 Eine Bearbeitung, Umgestaltung, Kürzung, Erweiterung, Weiterentwicklung, Kombination mit anderen Werken, Entfernung von Urheber- oder Quellenhinweisen, Weitergabe, Unterlizenzierung oder Rechteübertragung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von FADED zulässig. Technisch notwendige Format- oder Längenanpassungen für die vereinbarte Nutzung bleiben zulässig, soweit sie das Werk nicht entstellen und keine Rechte Dritter verletzen.

9.6 Musik-, Stock-, Sprecher-, Model-, Talent-, Font-, Software-, Location-, Archiv-, KI-, Plattform- und sonstige Drittmaterialien unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Auftraggeber erhält daran nur jene Rechte, die nach den jeweiligen Lizenzbedingungen und der schriftlichen Vereinbarung weitergegeben werden dürfen. Abgaben, Bewilligungen oder Vergütungen gegenüber Verwertungsgesellschaften wie AKM, austro mechana, LSG, GEMA oder vergleichbaren Einrichtungen sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9.7 Nutzungsrechte an Bild, Stimme, Name und Persönlichkeit von Talents, Models, Sprechern, Komparsen und sonstigen mitwirkenden Personen richten sich ausschließlich nach dem mit diesen Personen vereinbarten Buyout. FADED kann dem Auftraggeber nur jene Nutzungsrechte verschaffen, die im jeweiligen Buyout nach Medien, Gebiet, Dauer und Bearbeitungsumfang abgedeckt sind. Eine über den Buyout hinausgehende Nutzung ist nur nach gesonderter schriftlicher Erweiterung und gegen zusätzliches Honorar zulässig.

9.8 Überschreitet der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte, ist FADED berechtigt, eine angemessene zusätzliche Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, Unterlassungs-, Schadenersatz- und Freistellungsansprüche bleiben vorbehalten.

9.9 Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche Dritter, die daraus entstehen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Materialien, Freigaben, Claims, Produkte, Marken, Musik, Personen, Locations oder sonstige Beiträge unzureichend berechtigt, fehlerhaft oder rechtswidrig sind. Der Auftraggeber hält FADED diesbezüglich schad- und klaglos.

  1. Kennzeichnung, Credits und Referenznutzung

10.1 FADED ist berechtigt, auf oder im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen in branchenüblicher Form auf FADED und gegebenenfalls auf beteiligte Urheber, Kreative oder Leistungsschutzberechtigte hinzuweisen, sofern dies für das jeweilige Medium üblich und zumutbar ist.

10.2 Nach Veröffentlichung durch den Auftraggeber darf FADED finale Werke, Ausschnitte, Stills, Making-of-Material, Projektnamen, Logos und eine kurze Projektbeschreibung zu Eigenwerbungs-, Referenz- und Portfoliozwecken verwenden, insbesondere auf Website, Social Media, Präsentationen, Credentials, Case Studies und Showreels.

10.3 Die Referenznutzung ist ausgeschlossen oder eingeschränkt, soweit berechtigte Geheimhaltungsinteressen, eine ausdrücklich vereinbarte Sperrfrist, Rechte Dritter, Persönlichkeitsrechte, Sicherheitsinteressen oder ein gesondertes NDA entgegenstehen. Der Auftraggeber hat solche Einschränkungen vor Projektbeginn oder spätestens vor Veröffentlichung schriftlich mitzuteilen.

10.4 Unveröffentlichte Projekte, vertrauliche Inhalte, interne Produktinformationen, nicht freigegebene Kampagnen und Rohmaterial mit sensiblen Inhalten werden von FADED nicht ohne gesonderte Freigabe zu Referenzzwecken veröffentlicht.

  1. Besondere Bestimmungen für Agentur-, Kampagnen- und Social-Media-Leistungen

11.1 Bei Strategie-, Kreativ-, Beratungs-, Kampagnen-, Social-Media-, Media- und sonstigen Agenturleistungen schuldet FADED fachgerechte Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, kommunikativen oder rechtlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

11.2 Media-Budgets, Plattformkosten, Ad-Spend, Influencer-Honorare, Creator-Honorare, Druckkosten, Versandkosten, Softwarekosten, Lizenzen, Tracking-Tools, externe Dienstleister und sonstige Drittkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. FADED darf deren Abwicklung von rechtzeitiger Vorauszahlung abhängig machen.

11.3 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Produkte, Dienstleistungen, Produktinformationen, Preise, Rabatte, Gewinnspiele, Pflichtangaben, gesundheits-, umwelt-, finanz-, vergleichs-, werbe- oder branchenbezogenen Aussagen und Claims verantwortlich. FADED prüft solche Inhalte nur auf ausdrücklichen gesonderten Auftrag rechtlich.

11.4 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Zugriffe auf Websites, Social-Media-Kanäle, Ad Accounts, Analyse-Tools, Brand Assets, Produktinformationen, Bilddatenbanken und sonstige Systeme rechtzeitig bereit. FADED haftet nicht für Einschränkungen, Sperren, Algorithmusänderungen, Ablehnungen, Ausfälle, Datenverluste, Tracking-Abweichungen oder Policy-Änderungen von Plattformen oder Drittanbietern, sofern FADED diese nicht zu vertreten hat.

11.5 Inhalte, Redaktionspläne, Kampagnen, Anzeigen, Postings, Newsletter, Landingpages und sonstige Maßnahmen gelten als vom Auftraggeber freigegeben, sobald der Auftraggeber sie schriftlich freigibt oder nach Vorlage und Hinweis auf die Freigabefolge nicht binnen der vereinbarten Frist widerspricht.

11.6 Reportings und Auswertungen beruhen, soweit nicht anders angegeben, auf Daten von Plattformen, Tools oder Drittanbietern. FADED übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit dieser Drittanbieterdaten.

11.7 Bei laufenden Agenturbetreuungen, Retainern oder Dauerschuldverhältnissen gelten die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Fehlt eine Vereinbarung, können laufende Betreuungen von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bereits beauftragte Einzelprojekte, gebuchte Drittleistungen und nicht stornierbare Kosten bleiben davon unberührt.

  1. Termine, Produktionsbedingungen und höhere Gewalt

12.1 Liefer-, Leistungs-, Dreh-, Produktions- und Veröffentlichungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sonstige Termine gelten als voraussichtliche Planungsdaten.

12.2 Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungs-, Freigabe-, Informations- und Zahlungspflichten rechtzeitig erfüllt und erforderliche Drittleistungen, Locations, Personen, Produkte, Genehmigungen, Materialien und Zugriffe rechtzeitig verfügbar sind.

12.3 Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die FADED nicht zu vertreten hat, ruhen die Leistungspflichten für Dauer und Umfang des Hindernisses. Termine verschieben sich angemessen. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterlagen, Erdbeben, Brände, Überschwemmungen, Pandemien, Epidemien, behördlich angeordnete Quarantänen, Lockdowns, Reisebeschränkungen, Ein- und Ausreisesperren, Krieg, Terror, Aufruhr, Sabotage, Cyberangriffe, Streiks, Aussperrungen, Embargos, behördliche oder gerichtliche Maßnahmen, Energie-, Internet-, Cloud-, Plattform-, Liefer- oder Logistikausfälle sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb der Sphäre von FADED.

12.4 Dauert ein solches Hindernis länger als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Auftrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten, verbindlich gebuchte Leistungen und angemessene Abwicklungsaufwände sind vom Auftraggeber zu bezahlen.

12.5 Befindet sich FADED mit einer verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Kalendertagen und fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom betroffenen Auftrag zurücktreten.

  1. Produktionsabsagen, Verschiebungen und Storno

13.1 Wird ein Auftrag oder ein Produktionstermin aus Gründen abgesagt, verschoben oder nicht durchgeführt, die FADED nicht zu vertreten hat, hat der Auftraggeber bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten, verbindlich gebuchte Drittleistungen und nicht stornierbare Aufwendungen zu ersetzen.

13.2 Bei kurzfristigen Stornierungen oder nicht einvernehmlich vereinbarten Verschiebungen von Dreh-, Foto-, Produktions- oder vergleichbaren Terminen durch den Auftraggeber gelten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, folgende Ausfallhonorare bezogen auf die Auftragssumme des betroffenen Produktionsteils als vereinbart: ab 15 Kalendertage vor Termin 40 Prozent; 14 bis 8 Kalendertage vor Termin 70 Prozent; 7 bis 2 Kalendertage vor Termin 90 Prozent; weniger als 48 Stunden vor Termin oder bei Nichterscheinen 100 Prozent.

13.3 Bereits angefallene oder nicht stornierbare Fremdkosten, Locationkosten, Crewkosten, Equipmentkosten, Reise- und Unterkunftskosten, Genehmigungen, Lizenzen, Talent-, Sprecher-, Model-, Influencer- und sonstige Drittleistungen sind zusätzlich zu ersetzen, soweit sie nicht bereits in den Ausfallhonoraren enthalten sind.

13.4 Beginnt ein Produktionstag und kann er aus Gründen, die FADED nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, gilt der Produktionstag als erbracht und ist voll zu vergüten. Erforderliche Ersatztermine und Mehrkosten werden gesondert verrechnet.

13.5 Wird ein Gesamtprojekt nach Beginn aus Gründen beendet, die FADED nicht zu vertreten hat, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten, anteiligen Honorare, Ausfallhonorare und angefallenen oder nicht stornierbaren Kosten zu bezahlen.

  1. Gewährleistung

14.1 Der Auftraggeber hat gelieferte Leistungen unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind binnen fünf Werktagen ab Übergabe, versteckte Mängel binnen vierzehn Kalendertagen ab Entdeckung schriftlich, konkret und nachvollziehbar zu rügen.

14.2 Als Mängel gelten technische oder inhaltliche Abweichungen von ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen. Künstlerische, geschmackliche, dramaturgische, stilistische oder gestalterische Beurteilungen sind keine Mängel, sofern die Leistung dem vereinbarten Briefing, dem freigegebenen Konzept und den vereinbarten Spezifikationen entspricht.

14.3 FADED ist berechtigt, berechtigte Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung, Ersatzlieferung oder Anpassung zu beheben. Erst wenn die Verbesserung trotz angemessener Gelegenheit fehlschlägt oder unzumutbar ist, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.

14.4 Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit Mängel durch vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien, unzureichende Freigaben, nachträgliche Änderungen, Eingriffe Dritter, Plattformvorgaben, ungeeignete Wiedergabesysteme, unsachgemäße Nutzung oder Nutzung außerhalb der vereinbarten Spezifikationen verursacht werden.

14.5 Geringfügige Abweichungen in Farbe, Helligkeit, Ton, Schärfe, Bildwirkung, Seitenverhältnis, Komprimierung oder Darstellung, die durch Displays, Browser, Plattformen, Druckverfahren, Streaming, Codecs oder Wiedergabegeräte bedingt sind, begründen keinen Mangel, sofern branchenübliche Toleranzen eingehalten werden.

  1. Haftung und Schadloshaltung

15.1 FADED haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

15.2 Soweit gesetzlich zulässig, haftet FADED nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust nach Übergabe, Reputationsschäden, Plattformausfälle, Reichweitenverluste, Ablehnung von Werbemitteln durch Plattformen oder Ansprüche Dritter, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FADED beruhen.

15.3 Soweit eine Haftung von FADED dem Grunde nach besteht, ist sie — außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden — der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt.

15.4 FADED haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten, freigegebenen oder inhaltlich verantworteten Materialien, Claims, Produkten, Marken, Personen, Locations, Musik, Daten oder Aussagen beruhen. Der Auftraggeber hält FADED insoweit schad- und klaglos, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

15.5 Der Auftraggeber hat FADED erkennbare Risiken, besondere Branchenvorschriften, Compliance-Vorgaben, Geheimhaltungsanforderungen, Produktsicherheits- oder Pflichtangaben vor Projektbeginn schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dies, haftet FADED nicht für daraus entstehende Nachteile, sofern FADED diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

15.6 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger schriftlich geltend zu machen; sie verjähren jedenfalls binnen drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis, soweit gesetzlich keine kürzere oder zwingend längere Frist gilt.

  1. Subunternehmer, Crew und Drittleister

16.1 FADED ist berechtigt, zur Vertragserfüllung freie Mitarbeiter, Crewmitglieder, Subunternehmer, Spezialisten, Lieferanten, Studios, Sprecher, Artists, Agenturen, Plattformen und sonstige Drittleister einzusetzen.

16.2 Der Auftraggeber hat kein Weisungsrecht gegenüber von FADED eingesetzten Dritten. Weisungen, Änderungswünsche und Freigaben sind ausschließlich an FADED oder an von FADED benannte Projektverantwortliche zu richten.

16.3 Direktbeauftragungen von durch FADED eingeführten Crewmitgliedern, Kreativen, Lieferanten oder sonstigen Drittleistern für dasselbe Projekt oder eine unmittelbare Fortsetzung desselben Projekts sind während der Projektlaufzeit nur mit Zustimmung von FADED zulässig, soweit dadurch berechtigte Interessen von FADED betroffen sind.

  1. Daten, Archivierung, Backups und Übergabe

17.1 FADED speichert projektbezogene Produktionsdaten während der aktiven Projektphase nach angemessenem technischen Standard und nach bestem Wissen. Eine bestimmte Archivierungsdauer oder eine verlustfreie Langzeitarchivierung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

17.2 Nach Bereitstellung der finalen Leistungen ist der Auftraggeber für Download, Sicherung, Archivierung und Backup der übergebenen Dateien verantwortlich. Downloadlinks, Transferlinks und Cloudfreigaben können zeitlich befristet sein.

17.3 FADED kann Projektdateien, Rohmaterial, Arbeitsdateien und Zwischenergebnisse nach Projektabschluss löschen, sofern keine gesonderte Archivierungsvereinbarung, gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder berechtigtes Interesse an einer längeren Speicherung besteht.

17.4 Eine redundante Archivierung, Langzeitaufbewahrung, spätere Wiederherstellung, erneute Bereitstellung oder Übergabe von Rohmaterial ist nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung geschuldet.

17.5 Für Datenverluste nach Bereitstellung der finalen Leistungen haftet FADED nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern keine ausdrückliche entgeltliche Backup- oder Archivierungsleistung vereinbart wurde.

  1. Datenschutz und elektronische Kommunikation

18.1 FADED verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers, seiner Ansprechpartner und sonstiger Projektbeteiligter zur Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung, Projektabwicklung, Abrechnung, Kundenbetreuung, Dokumentation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von FADED.

18.2 Newsletter, elektronische Werbung und Direktmarketing per elektronischer Post erfolgen nur bei gesonderter Einwilligung oder soweit dies aufgrund einer bestehenden Kundenbeziehung gesetzlich zulässig ist. Der Empfänger kann der Zusendung elektronischer Werbung jederzeit widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung widerrufen.

18.3 Bringt der Auftraggeber personenbezogene Daten, Bildnisse, Stimmen, Mitarbeiterdaten, Kundendaten oder sonstige personenbezogene Inhalte in ein Projekt ein, ist der Auftraggeber für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Bereitstellung und der beauftragten Nutzung verantwortlich.

18.4 Soweit FADED im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitervereinbarung abschließen.

19. Geheimhaltung

19.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentliche Informationen zu Projekten, Kampagnen, Produkten, Budgets, Preisen, Strategien, internen Abläufen, Zugangsdaten, Kundendaten und Geschäftsgeheimnissen.

19.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese AGB bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

19.3 Gesonderte Geheimhaltungsvereinbarungen, NDAs oder Vertraulichkeitsvorgaben des Auftraggebers gehen diesen Bestimmungen vor, soweit sie von FADED schriftlich akzeptiert wurden.

19.4 Die Rechte von FADED zur Referenznutzung gemäß Punkt 10 bleiben bestehen, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen oder schriftlich vereinbarten Einschränkungen entgegenstehen.

20. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltung

20.1 Körperliche Werke, Datenträger, Ausdrucke, Muster, Requisiten, Materialien und sonstige Sachen bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Forderungen Eigentum von FADED, soweit Eigentumsübergang vereinbart ist.

20.2 FADED ist berechtigt, Leistungen, Dateien, Nutzungsrechte, Zugangsdaten, Unterlagen oder sonstige Ergebnisse bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

20.3 Eine Zurückbehaltung durch FADED begründet keinen Liefer- oder Leistungsverzug, wenn sie auf einem Zahlungsverzug oder einer sonstigen erheblichen Pflichtverletzung des Auftraggebers beruht.

21. Schlussbestimmungen, Recht und Gerichtsstand

21.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. E-Mail genügt, sofern keine strengere Form vereinbart wurde.

21.2 Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FADED auf Dritte übertragen. FADED darf Forderungen zu Inkasso- oder Finanzierungszwecken abtreten.

21.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.

21.4 Auf den Vertrag, diese AGB und alle daraus abgeleiteten Rechte, Pflichten und Ansprüche ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.

21.5 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von FADED sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. FADED ist ungeachtet dessen berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.

21.6 Soweit in diesen AGB personenbezogene Bezeichnungen in einer Form verwendet werden, beziehen sie sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.

FADED

A FILM AND PHOTO PRODUCTION HOUSE built on inspiration and precision. AUSTRIA-based.

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